Abwicklungsvereinbarung nebst Kündigung – unterschreiben oder nicht?
Oft wird den MitarbeiterInnen gekündigt und gleichzeitig eine Abwicklungsvereinbarung angeboten, in der z.B. oft für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung angeboten wird.
Was Sie jetzt tun sollten
Auf keinen Fall vorschnell unterschreiben!
Denn eine Abfindungsvereinbarung führt v.a. quasi immer zu einer Sperre beim ALG I von 12 Wochen.
Wie Sie das umgehen können und trotzdem mindestens genauso gut wegkommst wie in der Vereinbarung angedacht, klären wir im persönlichen Gespräch und klären auch, welche schmerzfreien Alternativen bestehen.
📞 0931 / 470 85 337
oder einfach Mail an peter@arbeitsrechtlamprecht.de