Kündigung erhalten – akzeptieren oder prüfen lassen?
Hier muss bereits eine wichtige Unterscheidung getroffen werden: Und zwar zwischen fristlosen Kündigungen und ordentlichen Kündigungen.
Fristlose (manchmal auch außerordentliche genannt) Kündigungen- solche also, die sofort wirksam werden, sollten jedenfalls dann unbedingt und schnell vom Anwalt geprüft werden. Denn wenn man das nicht tut, drohen negative Folgekonsequenzen, die sehr teuer sein können, z.B. eine dreimonatige Sperre beim ALG I. Oft – fast immer – können solche Konsequenzen am Ende vermieden werden.
Ordentliche Kündigungen: Hier gilt verschiedenes, ganz grob kann gesagt werden: Tendenziell sollten Sie auch solche Kündigungen prüfen lassen. Eine ordentliche Probezeitkündigung wird regelmäßig wirksam sein, weil in den ersten 6 Monaten das Kündigungsschutzgesetz noch nicht gilt (Ausnahmen: Sittenwidrige Kündigungen). In Kleinbetrieben (unter 10 Vollzeitkräften) wird eine ordentliche Kündigung genauso regelmäßig wirksam sein, wenn das Arbeitsverhältnis auch länger als 6 Monate besteht, weil auch hier das KSchG nicht greift.
Überall anders sollte man auf jeden Fall auch ordentliche Kündigungen prüfen lassen. Denn meistens sind solche Kündigungen sehr gut angreifbar, denn der Arbeitgeber muss dann (das KSchG greift voll) einen der drei möglichen Gründe für eine wirksame Kündigung beweisen: Verhaltens-, Personen- oder Betriebsbedingtheit der Kündigung. Das gelingt ihm aber meistens nicht.
Wichtig: Sie bekommen bei uns telefonisch eine erste kostenlose Einschätzung, ob das Vorgehen gegen die Kündigung bei Ihnen sinnvoll erscheint oder nicht.
Wichtig auch: Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen, d.h. unterschrieben vom Arbeitgeber per Schreiben. WhatsApp, Email, etc. genügt nicht!
Wichtig zum Dritten: Sie haben ab Erhalt der schriftlichen Kündigung nur genau 3 Wochen Zeit, dagegen vorzugehen, danach wird die Kündigung in aller Regel wirksam! Es eilt also.“