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Abfindung: Wann sie Ihnen zusteht und wie Sie mehr herausholen

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer glauben, nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung zu erhalten. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum: Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht, bzw. nur in den Fällen, in den eine Kündigung zwar rechtswidrig, die Weiterbeschäftigung aber einer der Parteien unzumutbar ist (§§ 9,10 KSchG). Das sind aber die seltensten Fälle. In der Praxis lässt sich eine Abfindung aber sehr häufig erreichen – oft in beträchtlicher Höhe. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Position kennen und richtig nutzen. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Würzburg hole ich für Sie heraus, was möglich ist.

Wann steht Ihnen eine Abfindung zu?

Auch wenn es keinen Automatismus gibt: Es gibt mehrere typische Wege zur Abfindung. Am häufigsten entsteht sie als Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Daneben spielen der Aufhebungsvertrag, ein Sozialplan bei einer betriebsbedingten Kündigung sowie das Abfindungsangebot nach § 1a KSchG eine Rolle. Einen ausführlichen Überblick finden Sie im Beitrag Wann steht Arbeitnehmern eine Abfindung zu sowie in unserer Kategorie Abfindung.

Wie hoch fällt Ihre Abfindung aus?

Als grobe Orientierung dient die Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Mit unserem Abfindungsrechner schätzen Sie Ihre mögliche Abfindung in wenigen Sekunden selbst. Wichtig: Der tatsächliche Betrag liegt in manchen Fällen niedriger, häufig aber deutlich höher – je nach Erfolgsaussichten und Verhandlungsgeschick und je nach dem, wie sehr der Arbeitgeber den Arbeitnehmer los werden möchte. Konkrete Beispiele zeigen die Beiträge zur Abfindung nach 5 Jahren und zur Entscheidung Abfindung oder Weiterbeschäftigung.

So holen wir mehr für Sie heraus

Der entscheidende Hebel ist Ihre Verhandlungsposition: Je größer die Risiken einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber sind, desto eher zahlt er eine höhere Abfindung, um das Verfahren zu beenden. Ich prüfe Ihre Kündigung auf Fehler, schätze die Erfolgsaussichten realistisch ein und verhandle für Sie das Beste – außergerichtlich oder vor Gericht. Wichtig dabei: Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage darf nicht versäumt werden.

Ihr Ablauf in drei Schritten

  • Kostenloses Erstgespräch: Sie schildern mir Ihre Situation – unverbindlich und vertraulich.
  • Prüfung: Ich prüfe Ihre Kündigung bzw. Ihr Angebot und schätze die realistische Abfindungshöhe ein.
  • Verhandlung: Ich verhandle die bestmögliche Abfindung – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht Würzburg.

Häufige Fragen zur Abfindung

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig gezahlt – etwa als Vergleich in einer Kündigungsschutzklage, über einen Aufhebungsvertrag, einen Sozialplan oder nach § 1a KSchG. Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Abfindung realistisch ist, lässt sich nach einer kurzen Prüfung Ihrer Situation gut einschätzen.

Wie hoch ist meine Abfindung?

Als Orientierung dient die Faustformel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr – genau diese Schätzung liefert unser Abfindungsrechner. Der tatsächliche Betrag kann jedoch deutlich höher ausfallen. Maßgeblich sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Verhandlungsgeschick.

Bekomme ich eine Abfindung auch ohne Kündigungsschutzklage?

Ja. Eine Abfindung kann auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, eines Sozialplans oder eines Abfindungsangebots nach § 1a KSchG fließen. In vielen Fällen ist jedoch die Androhung oder Erhebung einer Kündigungsschutzklage der stärkste Hebel, um überhaupt oder eine höhere Abfindung zu erreichen.

Wirkt sich die Abfindung auf mein Arbeitslosengeld aus?

Eine echte Abfindung wird grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet und kürzt es nicht. Vorsicht ist aber bei einem Aufhebungsvertrag oder bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist geboten: Hier kann eine Sperrzeit drohen oder der Anspruch vorübergehend ruhen. Diese Fallstricke sollten Sie vorab klären lassen.

Was kostet die anwaltliche Hilfe bei der Abfindung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die weiteren Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer individuellen Vereinbarung; einen Überblick finden Sie auf unserer Kosten-Seite. Häufig übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten – und eine gut verhandelte Abfindung übersteigt das Honorar in aller Regel deutlich.

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