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Abfindungsrechner: Wie hoch ist Ihre Abfindung?

Sie haben eine Kündigung erhalten oder verhandeln über einen Aufhebungsvertrag und fragen sich, mit welcher Abfindung Sie rechnen können? Mit unserem kostenlosen Abfindungsrechner erhalten Sie in wenigen Sekunden eine erste Orientierung. Bewegen Sie einfach die Regler – die Schätzung berechnet sich live.

3.500 €
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0,5
0,5 ist die übliche Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Häufig lässt sich mehr verhandeln.
Geschätzte Abfindung (Orientierung)Gehalt × Jahre × Faktor
14.000 €

Hinweis: Unverbindliche Schätzung ohne Gewähr. In Deutschland besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung – der tatsächliche Betrag hängt von Ihrer individuellen Situation und Verhandlungsposition ab und liegt häufig deutlich höher.

Abfindung jetzt individuell prüfen lassen

So funktioniert der Abfindungsrechner

Der Rechner nutzt die in der Praxis übliche Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Faktor 0,5). Diese Größe ist an die gesetzliche Regelung in § 1a KSchG angelehnt, aus der sich allerdings nur in bestimmten Fällen ein echter Anspruch ergibt. Den Faktor können Sie anpassen – je nach Verhandlungsposition sind auch 0,75 oder ein volles Monatsgehalt pro Jahr realistisch.

Wann steht Ihnen eine Abfindung zu?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nur in den wenigen Fällen, die unter die §§ 9, 10 KSchG fallen, dann nämlich, wenn die angefochtene Kündigung unwirksam ist, aber einer der Parteien das Weiterarbeiten nicht zumutbar ist.

In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig gezahlt – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, über einen Sozialplan bei einer betriebsbedingten Kündigung oder – häufigster Fall – als Vergleichsregelung (Abfindung gegen Akzeptanz der Kündigung) im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Einen ausführlichen Überblick, wann Arbeitnehmern eine Abfindung zusteht, finden Sie in unserem Ratgeber – ebenso konkrete Rechenbeispiele zur Abfindung nach 5 Jahren und zur Entscheidung Abfindung oder Weiterbeschäftigung. Weitere Beiträge sammeln wir in der Kategorie Abfindung.

Warum oft mehr drin ist als die Faustformel

Die Faustformel – 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr – ist nur der Ausgangspunkt. Entscheidend für die tatsächliche Höhe ist vor allem Ihre Verhandlungsposition: Je größer die Risiken einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber sind, desto eher zahlt er eine höhere Abfindung, um das Verfahren zu beenden. Wichtig ist, dass Sie die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage einhalten und nichts ungeprüft unterschreiben – sonst verschenken Sie wertvolle Verhandlungsmasse.

Abfindungen von 1,0 bis 1,5 Bruttogehältern pro Beschäftigungsjahr sind keine Seltenheit. Aber am Ende kommt des auf die eigene Verhandlungsposition an: Wie dringend will der Arbeitgeber den Mitarbeiter loswerden?

Abfindung prüfen lassen – Anwalt für Arbeitsrecht in Würzburg

Der Rechner ersetzt keine individuelle Beratung – aber er zeigt, dass sich Verhandeln lohnt. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Würzburg schätze ich Ihre realistische Abfindung ein, prüfe Ihre Kündigung auf Fehler und übernehme auf Wunsch die Verhandlung mit dem Arbeitgeber. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Vereinbaren Sie einfach einen Termin – telefonisch oder über das Kontaktformular.

Häufige Fragen zur Abfindung

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig gezahlt – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, eines Sozialplans, nach § 1a KSchG oder als Vergleich in einem Kündigungsschutzprozess. Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht, hängt von Ihrer konkreten Situation und Verhandlungsposition ab.

Wie berechnet man die Höhe einer Abfindung?

Als Orientierung dient die sogenannte Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (Faktor 0,5). Genau diese Formel nutzt unser Abfindungsrechner. Der tatsächliche Betrag kann jedoch deutlich abweichen – je nach Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Verhandlungsgeschick liegt er häufig höher.

Ist das Ergebnis des Abfindungsrechners verbindlich?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung zur ersten Orientierung – keine Rechtsberatung und keine Zusage. Ihre individuelle Situation, etwa Kündigungsgründe, Fristen und Verhandlungsposition, kann das Ergebnis stark beeinflussen. Für eine belastbare Einschätzung sollten Sie Ihren Fall anwaltlich prüfen lassen.

Muss ich eine Abfindung versteuern?

Ja, eine Abfindung ist grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf eine echte Abfindung dagegen nicht an. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung die Steuerlast mildern. Die konkrete steuerliche Behandlung sollten Sie individuell – idealerweise mit steuerlicher Beratung – klären.

Wie bekomme ich eine möglichst hohe Abfindung?

Entscheidend ist Ihre Verhandlungsposition. Je größer die Risiken einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitgeber sind, desto eher zahlt er eine höhere Abfindung, um das Verfahren zu beenden. Wichtig: Halten Sie die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage ein und unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Eine anwaltliche Vertretung holt hier in der Regel deutlich mehr heraus.

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