Gekündigt? Sichern Sie jetzt Ihr Recht – und Ihre Abfindung.
Spezialisiert ausschließlich auf Arbeitnehmer. Rechtsanwalt Peter Lamprecht prüft Ihre Kündigung, verhandelt Ihre Abfindung und vertritt Sie konsequent – in Klartext, ohne Paragraphen-Kauderwelsch.

Rechtsanwalt · Arbeitsrecht
Nach einer Kündigung läuft die Uhr
Wer sich gegen eine Kündigung wehren oder eine Abfindung erreichen will, muss in der Regel innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam – meist ohne Abfindung. Warten Sie also nicht ab, sondern lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen.
Womit ich Ihnen helfe
Von der Kündigung bis zur Abfindung – persönlich, durchsetzungsstark und immer auf Ihrer Seite als Arbeitnehmer.
Kündigung erhalten
Ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder fristlos: Ich prüfe die Kündigung auf Fehler und wehre sie ab – fristgerecht innerhalb der 3-Wochen-Frist mit einer Kündigungsschutzklage.
Abfindung verhandeln
Eine gute Verhandlung entscheidet über mehrere Monatsgehälter. Ich hole für Sie das Maximum heraus – statt vorschnell zu unterschreiben.
Aufhebungsvertrag prüfen
Unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld auslösen – ich prüfe und verbessere die Konditionen.
Abmahnung erhalten
Eine unberechtigte Abmahnung gehört aus der Personalakte. Ich wehre sie ab, bevor sie zur Grundlage einer Kündigung wird.
Arbeitszeugnis prüfen
Versteckte Notenschlüssel kosten Sie den nächsten Job. Ich sorge für ein wohlwollendes Zeugnis, das Ihre Leistung korrekt abbildet.
Arbeitsvertrag prüfen
Bevor Sie unterschreiben oder bei Streit über Klauseln: Ich prüfe Befristung, Überstunden, Vertragsstrafen und Co. auf Ihre Nachteile.
Was eine konsequente Vertretung für Sie herausholt
Viele Arbeitnehmer akzeptieren zu schnell, was der Arbeitgeber vorlegt. Mit anwaltlicher Vertretung verschiebt sich die Verhandlungsposition spürbar zu Ihren Gunsten.
- Höhere Abfindung durch professionelle Verhandlung statt Erstangebot des Arbeitgebers.
- Schutz vor Fehlern, die Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen können.
- Erhalt des Arbeitsplatzes, wenn die Kündigung angreifbar ist und Sie bleiben möchten.
- Ein gutes Arbeitszeugnis als Teil der Gesamtlösung – wichtig für Ihre Zukunft.
- Ruhe und Klarheit: Sie wissen jederzeit, welche Schritte sinnvoll sind.
Wie hoch ist meine Abfindung?
Eine häufige Orientierung in Vergleichen sind rund 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Es gibt jedoch keinen festen Anspruch – die tatsächliche Höhe hängt von den Erfolgsaussichten Ihrer Klage und Ihrer Verhandlungsposition ab.
Was Ihre Position stärkt:
- Formfehler oder fehlende Gründe in der Kündigung
- Lange Betriebszugehörigkeit & Kündigungsschutz
- Fristgerechte Klage durch einen Anwalt
In drei Schritten zu Ihrem Recht
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie an oder schreiben Sie über das Formular. Schildern Sie kurz Ihre Situation – nennen Sie wichtige Fristen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir klären unverbindlich, wie Ihre Chancen stehen und welche Schritte sich für Sie lohnen.
Strategie & Durchsetzung
Ich übernehme die Kommunikation mit dem Arbeitgeber, verhandle Ihre Abfindung und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht.

Peter Lamprecht – Ihr Anwalt fürs Arbeitsrecht
Ich vertrete ausschließlich Arbeitnehmer und konzentriere mich auf das, was im Ernstfall wirklich zählt: Ihre Kündigung abwehren und eine faire Abfindung durchsetzen. Verständlich erklärt, ohne juristisches Kauderwelsch.
- Schwerpunkt auf Kündigungsschutz und Abfindungen im Individualarbeitsrecht.
- Persönliche Betreuung – Sie sprechen direkt mit Ihrem Anwalt, nicht mit einem Callcenter.
- Kanzlei am Theater, Theaterstraße 24, mitten in Würzburg – gut erreichbar.
- Zugelassen über die Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Das sagen Mandanten über die Zusammenarbeit
Echtes Feedback von Google – Vertrauen, das auf Erfahrung beruht.
Bewertung bei der Kanzlei am Theater
Was Mandanten am häufigsten fragen
Ich wurde gekündigt – was muss ich als Erstes tun?
Handeln Sie schnell und unterschreiben Sie nichts vorschnell. Gegen eine Kündigung muss in der Regel innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Lassen Sie die Kündigung daher umgehend prüfen – am besten noch in dieser Woche.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen automatischen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch sehr häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ausgehandelt – weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden möchte. Genau hier setzt eine gute anwaltliche Verhandlung an.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Eine erste telefonische Einschätzung Ihrer Situation ist unverbindlich. Über alle weiteren Kosten sprechen wir transparent, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden. In vielen Fällen übernimmt zudem eine Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz verfügen, werden die Kosten häufig übernommen. Nennen Sie uns einfach Ihre Versicherung – wir holen für Sie die Deckungszusage ein.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Bitte nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und enthält oft schlechtere Konditionen als möglich wäre. Lassen Sie den Vertrag vorher prüfen – meist lässt sich noch nachverhandeln.
Betreuen Sie auch Mandanten außerhalb von Würzburg?
Ja. Vieles lässt sich telefonisch, per E-Mail und Video klären. Die Kanzlei befindet sich zentral in der Theaterstraße 24 in Würzburg – persönliche Termine sind selbstverständlich möglich.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung sichern
Schildern Sie kurz Ihre Situation – ich melde mich in der Regel am selben Werktag zurück. Je früher, desto besser stehen Ihre Chancen.
- Kanzlei am TheaterTheaterstraße 24, 97070 Würzburg
- E-Mailpeter@arbeitsrechtlamprecht.de
- ÖffnungszeitenMo–Do 09:00–16:30 Uhr · Fr 09:00–14:30 Uhr
Termine auch nach Vereinbarung
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