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darf man trotz krankschreibung arbeiten foto von kristine wook auf unsplash

Arbeiten trotz Krankschreibung – rechtlich erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer stehen vor der gleichen Unsicherheit: Darf man trotz Krankschreibung arbeiten oder riskiert man damit arbeitsrechtliche Konsequenzen? Die Antwort ist differenzierter, als es auf den ersten Blick scheint. Denn eine Krankschreibung bedeutet nicht automatisch, dass jede Form von Tätigkeit untersagt ist. Gleichzeitig kann ein unbedachtes Verhalten schnell zu Problemen mit dem Arbeitgeber führen.

Dieser Beitrag erklärt, was rechtlich erlaubt ist, wo Risiken liegen und wie Sie sich in einer solchen Situation sinnvoll verhalten.

Was bedeutet eine Krankschreibung rechtlich?

Mit einer Krankschreibung, also einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird festgestellt, dass Sie Ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit derzeit nicht ausüben können. Maßgeblich ist dabei stets die konkrete Arbeit, die Sie normalerweise verrichten.

Das bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend jede Aktivität ausschließt. Entscheidend ist vielmehr, ob Sie in der Lage sind, Ihre spezifische berufliche Tätigkeit auszuführen. Eine Person mit körperlich belastender Arbeit kann beispielsweise arbeitsunfähig sein, obwohl leichtere Tätigkeiten noch möglich sind.

Ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?

Grundsätzlich gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, während einer Krankschreibung zu arbeiten. Entscheidend ist vielmehr, ob die Tätigkeit Ihre Genesung beeinträchtigt oder verzögert.

Wenn Sie sich wieder arbeitsfähig fühlen, kann es zulässig sein, die Arbeit wieder aufzunehmen, auch wenn die Krankschreibung noch läuft. In der Praxis kommt es dabei stark auf den Einzelfall an. Maßgeblich ist, ob Ihr Verhalten mit dem Krankheitsbild vereinbar ist.

Problematisch wird es immer dann, wenn Ihre Tätigkeit im Widerspruch zu Ihrer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit steht. In solchen Fällen kann der Eindruck entstehen, dass entweder keine echte Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder dass Sie Ihre Genesung bewusst gefährden.

Wann kann Arbeiten trotz Krankschreibung unproblematisch sein?

Es gibt Konstellationen, in denen eine Tätigkeit trotz Krankschreibung nachvollziehbar und rechtlich unbedenklich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich schneller erholen als erwartet und wieder in der Lage sind, Ihre Arbeit auszuüben. Auch kann es Fälle geben, in denen eine weniger belastende Tätigkeit möglich ist, ohne den Heilungsprozess zu beeinträchtigen.

In solchen Situationen ist entscheidend, dass Ihr Verhalten objektiv mit Ihrer gesundheitlichen Situation vereinbar ist. Je plausibler dies erscheint, desto geringer ist das Risiko arbeitsrechtlicher Konsequenzen.

Wann drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Kritisch wird es immer dann, wenn Ihr Verhalten Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufkommen lässt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die Ihrer eigentlichen Arbeit ähneln oder diese sogar übersteigen. Ebenso problematisch ist es, wenn Sie während der Krankschreibung einer Nebentätigkeit nachgehen oder anderweitig beruflich aktiv sind.

In solchen Fällen kann der Arbeitgeber argumentieren, dass Sie entweder tatsächlich arbeitsfähig waren oder Ihre Genesung gefährdet haben. Daraus können sich arbeitsrechtliche Maßnahmen ergeben, die von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen können. Das Stichwort lautet “Lohnfortzahlungsbetrug”, der Arbeitnehmer, der beim einen Arbeitgeber Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EntgFG erhält, weil er offiziell arbeitsunfähig ist, es aber in Wirklichkeit nicht ist, der schädigt diesen Arbeitgeber, indem er die Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht.

Die Bedeutung des äußeren Erscheinungsbildes

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist die Außenwirkung Ihres Verhaltens. Selbst wenn eine Tätigkeit medizinisch unproblematisch ist, kann sie nach außen einen anderen Eindruck vermitteln. Wenn Ihr Verhalten nicht mit dem Bild einer Erkrankung übereinstimmt, kann dies Zweifel auslösen und zu Konflikten führen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt bewirkt den grundsätzlichen Glauben an die Arbeitsunfähigkeit und hat daher einen hohen Beweiswert. Allerdings ist sie kein unerschütterlicher Beweis für die Arbeitsunfähigkeit für ein Gericht. Das bedeutet, dass bestimmte Fakten diesen Beweiswert erschüttern können. 

Gerade in Zeiten sozialer Medien oder bei Beobachtungen durch Kollegen oder Arbeitgeber spielt dieser Faktor eine erhebliche Rolle. Entscheidend ist daher nicht nur, was tatsächlich erlaubt ist, sondern auch, wie Ihr Verhalten wahrgenommen wird.

Sollte man den Arbeitgeber informieren?

Eine ausdrückliche Pflicht, den Arbeitgeber über eine Tätigkeit während der Krankschreibung zu informieren, besteht nicht in jedem Fall. Dennoch kann es sinnvoll sein, offen mit der Situation umzugehen. Transparenz kann helfen, Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen zu erhalten.

Wenn Sie planen, Ihre Arbeit vorzeitig wieder aufzunehmen, ist es häufig ratsam, dies mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Auf diese Weise lassen sich Unsicherheiten auf beiden Seiten vermeiden.

Kann man trotz Krankschreibung wieder arbeiten gehen?

Wenn Sie sich vor Ablauf der Krankschreibung wieder arbeitsfähig fühlen, können Sie grundsätzlich an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Eine formelle „Gesundmeldung“ ist rechtlich nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist allein, dass Sie tatsächlich wieder in der Lage sind, Ihre Tätigkeit auszuüben. Oft fällt in diesem Zusammenhang der Begriff “Gesundschreibung”, diese existiert im deutschen Arbeitsrecht jedoch so nicht. Allerdings kann der Arzt ein Attest ausstellen, dass Sie wieder früher als durch die AU – Bescheinigung prognostiziert wieder arbeitsfähig sind.

Dennoch sollte auch hier bedacht werden, dass ein vorschneller Wiedereinstieg problematisch sein kann, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Arbeitsfähigkeit doch noch nicht vollständig gegeben war.

Fazit

Arbeiten trotz Krankschreibung ist rechtlich nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist vielmehr, ob die ausgeübte Tätigkeit mit Ihrer gesundheitlichen Situation vereinbar ist und Ihre Genesung nicht beeinträchtigt. Für diesen Fall gehen Sie den sicheren Weg, wenn Sie sich nach Rücksprache mit Ihrem Arzt von diesem die Arbeitsfähigkeit attestieren lassen.

Gleichzeitig besteht ein erhebliches Risiko, wenn Ihr Verhalten während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufkommen lässt. In solchen Fällen drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen, die bis hin zur Kündigung reichen können.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, die eigene Situation sorgfältig zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die später schwerwiegende Folgen haben können.

Bei Fragen oder Problemen stehe ich Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.

Unsicher, wie Sie sich verhalten sollen?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Tätigkeit während Ihrer Krankschreibung zulässig ist oder ob bereits ein Konflikt mit dem Arbeitgeber entstanden ist, kann eine rechtliche Einschätzung helfen, Klarheit zu schaffen.

Gerade in sensiblen Situationen ist es wichtig, die eigene Position zu kennen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich während der Krankschreibung einer Nebentätigkeit nachgehen?

Eine Nebentätigkeit während der Krankschreibung ist nicht automatisch verboten, sie kann jedoch rechtlich problematisch sein. Entscheidend ist auch hier, ob die Tätigkeit mit Ihrer Erkrankung vereinbar ist und Ihre Genesung nicht beeinträchtigt.
Wenn Sie beispielsweise wegen einer körperlichen Erkrankung arbeitsunfähig sind, gleichzeitig aber einer ähnlich belastenden Nebentätigkeit nachgehen, kann dies Zweifel an Ihrer Arbeitsunfähigkeit begründen. In solchen Fällen riskiert man arbeitsrechtliche und sogar strafrechtliche Konsequenzen, da der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass entweder keine echte Erkrankung vorliegt oder die Genesung bewusst verzögert wird.
Anders kann es aussehen, wenn die Nebentätigkeit deutlich weniger belastend ist und im Einklang mit Ihrer gesundheitlichen Situation steht. Dennoch sollte man auch hier vorsichtig sein, da bereits der äußere Eindruck problematisch sein kann. Im Zweifel ist es ratsam, die Situation vorab rechtlich prüfen zu lassen.

Kann mein Arbeitgeber mich kontrollieren, wenn ich krankgeschrieben bin?

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich die Möglichkeit, Zweifel an einer Krankschreibung zu überprüfen. Dies geschieht in der Praxis häufig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, der die Arbeitsunfähigkeit begutachten kann, was aber erst nach längerer Erkrankung statthaft ist.
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bei konkreten Verdachtsmomenten auch eigene Nachforschungen anstellen. Eine Überwachung ist jedoch nur in engen rechtlichen Grenzen zulässig und darf nicht unverhältnismäßig sein.
Problematisch wird es insbesondere dann, wenn Ihr Verhalten öffentlich wahrnehmbar ist und nicht zu Ihrer Erkrankung passt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber dies als Indiz gegen Ihre Arbeitsunfähigkeit verwenden. Daher sollte man sich stets bewusst sein, dass das eigene Verhalten während der Krankschreibung unter Umständen überprüft werden kann.

Was passiert, wenn ich trotz Krankschreibung arbeiten gehe und es zu Problemen kommt?

Wenn Sie trotz Krankschreibung arbeiten und Ihr Verhalten vom Arbeitgeber als problematisch eingestuft wird, können verschiedene arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Häufig erfolgt zunächst eine Abmahnung, insbesondere wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass Sie gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Diese muss aber verhältnismäßig sein, sonst ist sie unwirksam. Das wird selten vorkommen, denn meist wissen Arbeitgeber hohen Arbeitseinsatz positiv zu würdigen.
In schwerwiegenderen Fällen kann auch eine Kündigung ausgesprochen werden. Dies kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Eindruck entsteht, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht war oder die Genesung bewusst gefährdet wurde.
Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall. Dabei spielen sowohl die Art der Erkrankung als auch die ausgeübte Tätigkeit eine Rolle. Wenn es bereits zu einem Konflikt gekommen ist, sollte frühzeitig geprüft werden, ob das Verhalten tatsächlich einen Pflichtverstoß darstellt oder ob die Maßnahmen des Arbeitgebers rechtlich angreifbar sind.

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